Betriebliche Erste Hilfe – Eine gesetzliche Vorschrift

Die Gründe, weshalb wir anderen Menschen in Not helfen, sind sehr vielseitig. Wir übernehmen eine Mitverantwortung für jedermann, denn schließlich möchten auch wir selbst schnelle Hilfe bekommen, wenn wir auf diese angewiesen sind! Außerdem sind wir gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten (s. §323c Strafgesetzbuch). Für Betriebe gelten sogar zusätzliche rechtliche Vorgaben.

Die Verantwortung trägt der Unternehmer

Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint. Laut dieser Vorschrift  muss ein Teil der Mitarbeiter jedes Unternehmens zu Betriebshelfern ausgebildet sein und alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dabei ist jeder Betrieb auf einer eigenen Infrastruktur aufgebaut, mit jeweils eigenen Erste-Hilfe-Handlungsabläufen. Gerne bieten wir Ihnen auch Kurse an, die genau auf Ihre Arbeitsumgebung abgestimmt sind. D.h. wir „unterrichten“ nur das, was Sie auch interessiert! Es wird Ihnen Spaß machen, das garantieren wir!

Dauer der Erste-Hilfe-Grundausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung:

Schulungsdauer jeweils 9 Unterrichtseinheiten á 45 Min.

Die Aus- und Fortbildungskurse können direkt in Ihren Ausbildungsräumen stattfinden. Wir kommen mit dem erforderlichen Übungsmaterial zu Ihnen – und zwar ohne Aufpreis.

Kosten:

Die Kosten des Kurses werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen.